Das Verkehrsrecht ist eine Schnittstellenmaterie aller drei großen Rechtsgebiete: des Zivilrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts.
In Verkehrsunfallsachen setzen ich Ihre Ersatzansprüche für Personen – und Sachschäden außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich durch. Dabei bestehen auch Bezüge zum Versicherungsrecht. Insbesondere bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden verfüge ich über langjährige praktische Erfahrung, speziell auch im Umgang mit den beteiligten Haftpflichtversicherungen.
Häufig schließen sich in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen straf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren an. Aber auch ohne dass es zu einem Verkehrsunfall kommt, kann die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in diesem Bereich erforderlich werden, z.B. bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstößen oder etwa bei Trunkenheit im Straßenverkehr.
Dem öffentlichen Recht zugehörig ist schließlich insbesondere der gesamte Bereich des Fahrerlaubnisrechts, wenn aufgrund begangener Rechtsverstöße die Entziehung der Fahrerlaubnis droht oder bereits angeordnet ist.